Baurecht

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V 17-2015.pdf — 132 KB

Datum 03.03.2016
Beschreibung Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Gebäudeabstands (Art. 48 aBauV). Durch Mehrbeschattung am mittleren Sommertag von 1.5 Stunden (Besonnung von 4,5 Stunden) und durch Mehrbeschattung am mittleren Wintertag von 1,25 Stunden (Besonnung von 30 Minuten) entstehen keine unhygienischen oder unerwünschten Verhältnisse.
Letzte Änderung 29.06.2017 18:24