Landwirtschaftliches Pachtrecht

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KE 15-2016.pdf — 134 KB

Datum 21.11.2016
Beschreibung Pachterstreckung (Art. 27 Abs. 2 LPG). Weder das Bestehen eines Unterpachtvertrags noch ein Familienzwist auf Stufe der Eltern von Pächter und Verpächter machen die Erstreckung der Hauptpacht für den Verpächter unzumutbar.
Letzte Änderung 29.06.2017 18:24