Kantonale Gesetzessammlung in neuem Gewand

04.01.2019
Auf Anfang 2019 hat der Kanton Appenzell I.Rh. für sich eine neue elektronische Erlassverwaltung eingeführt. Das neue System basiert auf einer strukturierten Gesetzesredaktion in einem elektronischen Instrument. Die Erlasse erhalten aufgrund dieser Neuerung eine geänderte Form. Elektronisch ist die neue Gesetzessammlung bereits aufgeschaltet, die physische Sammlung wird neu gedruckt.

Auf Anfang 2019 hat der Kanton Appenzell I.Rh. für sich eine neue elektronische Erlassverwaltung eingeführt. Das neue System basiert auf einer strukturierten Gesetzesredaktion in einem elektronischen Instrument. Die Erlasse erhalten aufgrund dieser Neuerung eine geänderte Form. Elektronisch ist die neue Gesetzessammlung bereits aufgeschaltet, die physische Sammlung wird neu gedruckt.

Vor rund einem Jahr hat die Standeskommission beschlossen, ein neues Gesetzesredaktionssystem einzuführen. Mit «LexWork light» verfügt der Kanton Appenzell I.Rh. nun über eine elektronische strukturierte Erlassverwaltung, welche neu neben der systematischen Sammlung auch die Führung einer chronologischen Gesetzessammlung ermöglicht. Weiter bringt der Wechsel zu LexWork auch Änderungen in der Darstellung der Erlasse, sodass diese neu in einem etwas anderen Layout daherkommen. Seit dem 1. Januar 2019 ist nur noch die neue Gesetzessammlung elektronisch abrufbar, und zwar unter www.ai.ch/gesetzessammlung. In einem nächsten Schritt ist nun die physische Gesetzessammlung neu zu drucken und auszuliefern.