Nutzung Gebäude / Plätze des Kantons
Ratssäle / Rathausbögen / Kanzleiplatz
Die Standeskommission ist zuständig für Rahmenbewilligungen, für die Bewilligung der Benutzung des Grossratssaals und für grössere Veranstaltungen auf dem Kanzleiplatz und unter den Rathausbögen, die Lärmimmissionen bringen können oder zu Verkehrseinschränkungen führen. Für die Benutzung des Kleinen Ratssaals sowie für kleine Veranstaltungen ist die Ratskanzlei zuständig. Gesuche sind frühzeitig und in schriftlicher Form an die Ratskanzlei zu richten.
Kloster und Klostergarten
Die Standeskommission macht der Öffentlichkeit die Klosteranlage samt Garten zugänglich. Einheimische und Gäste können den schönen Klostergarten im Sommerhalbjahr von Mai bis Ende September besuchen und dort verweilen.
Für die Benützung der Klosteranlage ist eine Bewilligung erforderlich. Das Reglement bildet integrierenden Bestandteil der Bewilligung. Über Bewilligungen und die Zuteilung der Räume und des Areals entscheidet das Bau- und Umweltdepartement. Entsprechende Gesuche sind mit dem Reservationsformular an Appenzellerland Tourismus AI, Hauptgasse 4, 9050 Appenzell, einzureichen. Das Tourismus Office leitet die Gesuche an das Bau- und Umweltdepartement, Departementssekretariat, Gaiserstrasse 8, 9050 Appenzell, weiter.