Rechtsvorschlag

Um den Rechtsvorschlag zu beseitigen, gibt es drei Möglichkeiten:
  • Zivilklage beim Vermittleramt des Wohnbezirkes des Schuldners, wenn ein mündlicher Vertrag besteht (z.B. Handwerker-Rechnung, Lieferung von Waren usw.)
  • Provisorische Rechtsöffnung beim Bezirksgericht Appenzell I.Rh., falls Sie einen provisorischen Rechtsöffnungstitel (durch öffentliche Urkunde festgestellte oder unterschriebene Schuldanerkennung wie z.B. Darlehensvertrag, Mietvertrag usw.) besitzen
  • Definitive Rechtsöffnung beim Bezirksgericht Appenzell I.Rh., falls Sie einen definitiven Rechtsöffnungstitel (z.B. vollstreckbarer gerichtlicher Entscheid, gerichtlicher Vergleich und gerichtliche Schuldanerkennung, Verfügung schweizerischer Verwaltungsbehörden) besitzen

Damit die Betreibung weiterverfolgt werden kann, müssen Sie das Urteil im Original samt Fortsetzungsbegehren bei uns einreichen. Unterliegt der Schuldner der Konkursbetreibung, d.h. er ist im Handelsregister eingetragen und die Forderung ist nicht im öffentlichen Recht begründet, so benötigen wir zudem eine Vollstreckbarkeitsbescheinigung, um den Konkurs dem Schuldern androhen zu können.