Betreibungsregisterauskunft

Sie können die Betreibungsregisterauskunft über Sie selber komplett digital (Selbstauskunft), am Schalter, telefonisch oder via Onlineformular (wird per Post zugestellt) bestellen. Diese kann bei natürlichen Personen ausschliesslich an die bei der Einwohnerkontrolle registrierte Melde- oder Wochenaufenthaltsadresse; bei juristischen Personen an die Adresse gemäss Handelsregistereintrag gesandt werden. Das Einsichtsrecht erlischt nach 5 Jahren nach Abschluss des Betreibungsverfahrens. Folglich können wir nur Auskünfte erteilen, wenn die angefragte Person oder Gesellschaft den (Wohn-)Sitz bei uns hat oder in den letzten 5 Jahren hatte.

Sofern Sie die Betreibungsregisterauskunft bei uns am Schalter beziehen, so können Sie diese bar oder mit Karte bezahlen und einen persönlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Personalausweis oder dergleichen) zur Identifikation vorlegen. Falls Sie die Auskunft von einer Drittperson am Schalter abholen lassen möchten, so benötigen wir eine schriftliche Vollmacht samt Ausweiskopie von Ihnen.

Für eine Betreibungsregisterauskunft über eine andere Person (z.B. Mieterin oder Mieter, Lieferant, Kunde, usw.) benötigen wir einen schriftlichen Interessensnachweis (z.B. Wohnungsbewerbung, Offerte, Rechnung, usw.). Hier geht es zur Drittauskunft komplett digital.

Bestellungen bis 15.45 Uhr werden in der Regel noch am gleichen Arbeitstag mit A-Post versandt. Die Betreibungsregisterauskunft kostet am Schalter Fr. 17.-- und per Postversand Fr. 18.10 und komplett digital Fr. 18.--.

Sie können die Betreibungsregisterauskunft über Sie selber (Selbstauskunft) am Schalter, telefonisch oder via Online-Formular bestellen. Der Betreibungsregisterauszug kann in Papierform oder digital zugestellt werden.

Die Betreibungsregisterauskunft kann bei natürlichen Personen ausschliesslich an die bei der Einwohnerkontrolle registrierte Melde- oder Wochenaufenthaltsadresse; bei juristischen Personen (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen) an die Adresse gemäss Handelsregistereintrag gesandt werden. Das Einsichtsrecht erlischt nach fünf Jahren nach Abschluss des Betreibungsverfahrens. Folglich können wir nur Auskünfte erteilen, wenn die angefragte Person oder Gesellschaft den (Wohn-)Sitz bei uns hat oder in den letzten fünf Jahren hatte. Sofern Sie die Betreibungsregisterauskunft bei uns am Schalter beziehen, so müssen Sie einen persönlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Personalausweis oder dergleichen) zur Identifikation vorlegen.

Für eine Betreibungsregisterauskunft über eine andere Person (Drittauskunft), beispielsweise Mieterinnen und Mieter, Lieferantinnen und Lieferanten oder Kundinnen und Kunden, benötigen wir einen schriftlichen Interessensnachweis (z.B. Wohnungsbewerbung, Offerte, Rechnung, Vollmacht oder dergleichen).

Preis

17 Fr. (Das Porto wird Ihnen zusätzlich belastet.)

Verfahren

Nach Erhalt Ihrer Bestellung werden wir Ihnen den Betreibungsauszug mit Rechnung per Post zustellen