Meldepflicht

Meldepflicht Zivilschutz

Dem zuständigen Amt für Bevölkerungsschutz des Kantons Appenzell I.Rh. sind innert zwei Wochen mit dem Dienstbüchlein zu melden:

  • Zuzug
  • Wegzug in eine neue Wohngemeinde
  • Adressänderung innerhalb der bisherigen Wohngemeinde
  • Berufsänderungen

Die Meldepflicht gilt für alle männlichen Schweizerbürger (Taugliche und Untaugliche) vom 19. - 34. Altersjahr!

Telefonische Auskünfte erteilt das Amt für Bevölkerungsschutz (Tel. +41 71 788 95 92)