Militärische Meldepflicht

Dem zuständigen Sektionschef in der Wohngemeinde sind innert zwei Wochen mit dem Dienstbüchlein zu melden:

  • Zuzug
  • Wegzug in eine neue Wohngemeinde
  • Adressänderung innerhalb der bisherigen Wohngemeinde
  • Berufsänderungen

Die Meldepflicht gilt für alle männlichen Schweizerbürger (taugliche und untaugliche) vom 19. bis 34. Altersjahr.

Ansprechperson

Moser Astrid
Astrid Moser

Mitarbeiterin Kreiskommando
Telefon: +41 71 788 92 63
E-Mail: astrid.moser@jpmd.ai.ch
Arbeitstage: Montag bis Freitag, jeweils vormittags