Entlassung Militärdienstpflicht

Entlassung Militärdienst

Die ordentliche Entlassungsinspektion findet jährlich Ende November statt. Die betroffenen Angehörigen der Armee (AdA) erhalten im Verlauf des Monats September durch das Kreiskommando weitere Informationen und Hinweise zu den abgabepflichtigen Gegenständen.

Wenn bei der Entlassung die persönliche Waffe ins Eigentum des AdA übergehen soll, bestehen verschiedene Auflagen und es muss ein Waffenerwerbsschein vorgelegt werden.

Hinweise für Arbeitgeber

Die Entlassungsinspektion ist ein obligatorischer Amtstermin. Nach Art. 324a Obligationenrecht (OR, SR 220) muss der Arbeitnehmerin und dem Arbeitnehmer die Zeit für die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht gewährt und für die entsprechende Zeit Lohn entrichtet werden. Die Armeeangehörigen erhalten für diesen Tag keinen Sold und nach der Erwerbsersatzordnung keine Erwerbsausfallentschädigung.

Typ Titel Dokumentdatum
Gesuch Erwerbsbewilligung für Feuerwaffen 28.08.2025

Ansprechperson

Moser Astrid
Astrid Moser

Mitarbeiterin Kreiskommando
Telefon: +41 71 788 92 63
E-Mail: astrid.moser@jpmd.ai.ch
Arbeitstage: Montag bis Freitag, jeweils vormittags