Entlassung Militärdienstpflicht
Die ordentliche Entlassungsinspektion findet jährlich Ende November statt. Die betroffenen Angehörigen der Armee (AdA) erhalten im Verlauf des Monats September durch das Kreiskommando weitere Informationen und Hinweise zu den abgabepflichtigen Gegenständen.
Wenn bei der Entlassung die persönliche Waffe ins Eigentum des AdA übergehen soll, bestehen verschiedene Auflagen und es muss ein Waffenerwerbsschein vorgelegt werden.
Hinweise für Arbeitgeber
Die Entlassungsinspektion ist ein obligatorischer Amtstermin. Nach Art. 324a Obligationenrecht (OR, SR 220) muss der Arbeitnehmerin und dem Arbeitnehmer die Zeit für die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht gewährt und für die entsprechende Zeit Lohn entrichtet werden. Die Armeeangehörigen erhalten für diesen Tag keinen Sold und nach der Erwerbsersatzordnung keine Erwerbsausfallentschädigung.
Typ | Titel | Dokumentdatum |
---|---|---|
Gesuch Erwerbsbewilligung für Feuerwaffen | 28.08.2025 |