Fahrzeugähnliche Geräte

Als fahrzeugähnliche Geräte (fäG) werden mit Rädern oder Rollen ausgestattete Fortbewegungsmittel bezeichnet, die ausschliesslich durch eigene Körperkraft angetrieben werden. Dazu gehören Rollschuhe, Inline-Skates, Skateboards, Trottinette und Kinderräder (für Kinder im vorschulpflichtigen Alter).
Allein beim Inline-Skating und Rollschuhfahren verletzen sich jährlich gegen 7220 Personen. Am häufigsten sind Ellbogen, Unterarme und Hände betroffen. Rund 40 % tragen beim Inline-Skating einen Helm und nur 15 % eine komplette Schutzausrüstung. FäG sind grundsätzlich auf Trottoirs, Fuss- und Radwegen, Längsstreifen für Fussgänger sowie in Fussgänger-, Begegnungs- und Tempo-30-Zonen und auf verkehrsarmen Nebenstrassen ohne Trottoir, Fuss- und Radweg entlang der Strasse erlaubt. Bei schlechter Sicht müssen Nutzer von fäG vorne ein weisses und hinten ein rotes Licht am Körper oder am Gerät tragen.
Weitere Informationen
Typ | Titel |
---|---|
Flyer - Fahrzeugähnliche Geräte (bfu) |