Neuerungen im Fundbüro

01.09.2023
Für das Fundwesen im Kanton Appenzell I.Rh. ist die Kantonspolizei zuständig. Unsere Dienstleistungen werden per 01. September 2023 mit dem Online-System Fundservice Schweiz (www.easyfind.ch) ergänzt.
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Symbolbild für Fundbüro

Für das Fundwesen im Kanton Appenzell I.Rh. ist die Kantonspolizei zuständig. Unsere Dienstleistungen werden per 01. September 2023 mit dem Online-System Fundservice Schweiz (www.easyfind.ch) ergänzt.

 

Sie haben etwas verloren oder gefunden? Mit dem Online-System Fundservice Schweiz (www.easyfind.ch) können Sie Ihre Verlustanzeige online aufgeben. Diese ermöglicht es, dass Sie vom Fundbüro kontaktiert werden, wenn Ihr Gegenstand gefunden wird. Ebenfalls werden abgegebene Fundgegenstände in einer zentralen Datenbank gesammelt und können zukünftig besser und schneller vermittelt werden.

Sie haben etwas verloren: Suchen Sie selbstständig unter www.easyfind.ch. Telefonische oder persönliche Auskunft erhalten sie weiterhin unter +41 71 788 95 00 / fundbuero@kapo.ai.ch oder im Polizeiposten der Kantonspolizei im Unteren Ziel 20 in Appenzell zu den Schalteröffnungszeiten (Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr)

Vermisste Fahrräder und Mofas müssen aus fahndungstechnischen Gründen weiterhin bei einer Polizeidienststelle oder, ebenfalls online, über Suisse ePolice zur Anzeige gebracht werden.

Bei Verlust eines Reisepasses oder einer ldentitätskarte ist zwecks Verhinderung von Missbrauch die Ausweisinhaberin resp. der Ausweisinhaber verpflichtet, unverzüglich auf einem Polizeiposten Anzeige zu erstatten. Ohne Verlustanzeige ist eine Neubestellung abhanden gekommener Ausweise nicht möglich.

Sie haben etwas gefunden: Bitte geben Sie auf öffentlichem Grund gefundene Gegenstände bei uns im Fundbüro der Kantonspolizei im Unteren Ziel 20 in Appenzell oder auf dem nächstgelegenen Polizeiposten ab. Falls der Gegenstand im Zug, an einem Bahnhof oder in einem Warenhaus gefunden wird, muss dieser der zuständigen Stelle des Betreibers abgegeben werden. Vom Gesetz her sind Sie verpflichtet, Fundgegenstände an der dafür zuständigen Stelle abzugeben.