Ordnungsbussen

Geschwindigkeit

Führerausweis / Fahrzeugausweis

Widerhandlung Busse
Nichtmitführen des Führerausweises Fr. 20.00
Nichtmitführen des Fahrzeugausweises Fr. 20.00

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Parkieren

Überschreiten der zulässigen Parkzeit Busse
bis 2 Stunden Fr. 40.00
2 bis 4 Stunden Fr. 60.00
4 bis 10 Stunden Fr. 100.00
mehr als 10 Stunden Anzeige
Parkieren innerhalb des signalisierten Parkverbots Busse
bis 2 Stunden Fr. 40.00
2 bis 4 Stunden Fr. 60.00
4 bis 10 Stunden Fr. 100.00
mehr als 10 Stunden Anzeige
Diverse Fehlverhalten beim Parkieren    Busse
Erneutes Parkieren, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben Fr. 40.00
Nicht oder nicht gut sichtbares Anbringen der Parkscheibe oder der Parkkarte Fr. 40.00
Einstellen einer falschen Ankunftszeit Fr. 40.00
Verbotenes Nachzahlen oder Zahlen nach abgelaufener Parkzeit Fr. 40.00

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Diverse Widerhandlungen im Strassenverkehr mit Motorfahrzeug

Widerhandlung Busse
Rollstopp bei Stopp-Signalen Fr. 60.00
Nichtbeachten eines Lichtsignals Fr. 250.00
Nichtgewähren des Vortritts bei Fussgängerstreifen Fr. 140.00
Verwenden eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt Fr. 100.00
Nichtragen der Sicherheitsgurten / des Schutzhelmes Fr. 60.00
Unterlassen der Richtungsanzeige Fr. 100.00
Missbräuchliche Verwendung von Nebellichtern oder Nebelschlusslichtern Fr. 40.00
Fahren ohne Licht tagsüber Fr. 40.00

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Fahrrad

Widerhandlung Busse
Nichtbeachten des Vorschriftssignals "Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen" Fr. 30.00
Fahren ohne Licht nachts bei beleuchteter Strasse Fr. 40.00
Fahren ohne Licht nachts bei unbeleuchteter Strasse Fr. 60.00
Nichtgewähren des Vortritts bei Fussgängerstreifen Fr. 40.00
Nichtbeachten eines Lichtsignales Fr. 60.00
Rollstopp bei Stopp-Signalen Fr. 30.00
Loslassen der Lenkvorrichtung Fr. 20.00

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Fahrzeugähnliche Geräte (Inline Skates, Rollschuhe, Trottinette, Kinderräder etc.)

Widerhandlung Busse
Behinderndes Benützen der für die Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen Fr. 20.00
Nachtbeachten des Signals "Verbot für fahrzeugähnliche Geräte" Fr. 20.00
Fahren ohne Licht Fr. 20.00
Verwendung von fahrzeugähnlichen Geräten auf nicht zugelassenen Verkehrsflächen Fr. 20.00
Missachten des Vortritts der Fussgänger Fr. 30.00

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Fussgänger

Widerhandlung Busse
Nichtbenützen des Trottoirs Fr. 10.00
Nichtbenützen des Fussgängerstreifens, sofern er weniger als 50 Meter entfernt ist Fr. 10.00

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Kantonale Ordnungsbussen

Übertretungsstrafgesetz Busse
Verunreinigung oder Verunstaltung fremden Eigentums Fr. 100.00
Wegwerfen, Ablagern oder Zurücklassen von Kleinabfällen ausserhalb von Abfallanlagen oder Sammelstellen Fr. 100.00
Sammeln ohne Bewilligung Fr. 100.00
Mutwillige Verursachung von Lärm während des Tages Fr. 80.00
Mutwillige Verursachung von Lärm während der Nacht Fr. 150.00
Grober Unfug Fr. 200.00
Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit Fr. 100.00
Nacktes Aufhalten in der Öffentlichkeit Fr. 200.00
Umwelt und Natur
Verbotenes Verbrennen von Abfall im Freien Fr. 150.00
Verbotenes Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen Fr. 150.00
Sammeln von zu vielen Pilzen, pro Kilo Fr. 100.00
Nichtmitführen von Fischereipatent oder Fangstatistik Fr. 50.00
Hundegesetz
Verstoss gegen den Leinenzwang oder des Betretungsverbot Fr. 50.00
Verstoss gegen die Pflicht zur Beseitigung von Verunreinigungen Fr. 100.00

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Gesetzliche Grundlage

Bei Nichtbezahlung der Busse innert 30 Tagen erfolgt eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Innerrhoden. Dadurch entstehen Ihnen Verfahrenskosten.

Mit der Bezahlung wird die Busse rechtskräftig.

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