Unfall - was müssen Sie beachten

Verkehrsunfall
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Wenn Sie in einen Verkehrsunfall geraten, müssen Sie sofort anhalten. Bei einem Selbstunfall müssen Sie umgehend den Geschädigten benachrichtigen, wenn dies nicht möglich ist, müssen sie unverzüglich die Polizei verständigen. Bei Unterlassung gilt das als so genanntes pflichtwidriges Verhalten. Sind Verletzte oder gar Tote zu beklagen, wird das Entfernen sogar als Fahrerflucht eingestuft.

Was ist zu tun?

Verschaffen Sie sich Überblick
  • Anhalten
  • Nerven nicht verlieren; schalten Sie die Warnblinker und das Abblendlicht ein.
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über Zahl, Art und Lage der am Unfall beteiligten Fahrzeuge, gibt es Verletzte?
Sichern Sie die Unfallstelle ab
  • Stellen Sie das Pannendreieck mindestens 50 m von der Unfallstelle entfernt auf - wenn schnell gefahren wird, in mindestens 100 m Entfernung.
Leisten Sie Nothilfe
  • Bringen Sie Verletzte sofort aus der Gefahrenzone
  • Leisten Sie Erste Hilfe
Alarmieren Sie die Rettungsdienste
  • Rufen Sie die Polizei 117, die Sanität 144 oder bei Brand die Feuerwehr 118 an.
Betreuen Sie Verletzte
  • Betreuen Sie die verletzten Personen, beobachten Sie sie genau und unterhalten Sie sich mit ihnen.