Waffen

Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren ist es nicht erlaubt, Waffen zu erwerben, zu besitzen oder auf sich zu tragen.

Das Waffengesetz und die dazugehörige Waffenverordnung regeln, welche Gegenstände als Waffen gelten und welche dieser Waffen melde- und bewilligungspflichtig oder verboten sind.

Der Umgang von Waffen ist grundsätzlich problematisch, da von Waffen ein erhebliches Bedrohungs-, Gewalt und Verletzungspotenzial ausgeht.

Auf dem europäischen Markt sind seit mehreren Jahren Waffenimitationen (z.B. Soft Air Waffen) erhältlich, welche bei Jugendlichen sehr beliebt sind. Unter 18-Jährigen ist es nicht erlaubt, solche Waffenimitationen zu besitzen, da sie meldepflichtig sind. Mit diesen Waffen werden Kugeln verschossen, die zu Verletzungen führen können. Besonders gravierend ist aber die Gefahr, die sich aus der Verwechslung solcher Waffen ergibt. Soft Air Waffen können selbst von Fachleuten nicht oder nur schlecht von echten Feuerwaffen unterschieden werden.

Bei Jugendlichen ebenfalls sehr beliebt sind einhändig bedienbare Messer wie Schmetterlingsmesser, Stellmesser etc. Messer, die unter das Waffengesetz fallen, dürfen nur mit einer Ausnahmebewilligung getragen werden.

Für Jugendliche ist der Umgang mit Waffen generell verboten und wird gemäss dem Waffengesetz  in Verbindung mit der Waffenverordnung bestraft. Ausnahmen gibt es im Zusammenhang mit Sportvereinen. Der Einsatz einer Waffe zum Zwecke der Bedrohung, Nötigung oder Verletzung erfüllt zusätzlich Tatbestände des Schweizerischen Strafgesetzbuches.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Schweizerisches Waffenrecht.