Wirtschaftliche Landesversorgung

Die wirtschaftliche Landesversorgung bezweckt die Regelung der vorsorglichen Massnahmen der wirtschaftlichen Landesverteidigung sowie die Massnahmen zur Sicherstellung der Landesversorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen bei schweren Mangellagen, denen die Wirtschaft nicht selber begegnen kann. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund eines ausserordentlichen Ereignisses nicht genügend Elektrizität vorhanden ist, um den Verbrauch zu decken. Während die Strombranche kurze Stromunterbrüche normalerweise selbst bewältigt, ist bei einer Strommangellage die Wirtschaftliche Landesversorgung für die Vorbereitung und Durchführung von Massnahmen zuständig.

Die Vorkehrungen die es dazu braucht, trifft das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung in enger Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, den Kantonen und Gemeinden. In Appenzell I.Rh. sind die Bezirke nicht involviert, die Verantwortung wird direkt vom Kanton wahrgenommen, wobei die Zuständigkeit bei der Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung liegt.

Die kantonale Zentralstelle für Wirtschaftliche Landesversorgung (KZWL) sorgt für die Planung, Vorbereitung, Anordnung und Durchführung sämtlicher Aufgaben und Massnahmen in allen Bereichen der wirtschaftlichen Landesversorgung. Die weiteren Zuständigkeiten und Aufgaben sind in der kantonalen Verordung über die wirtschaftliche Landesversorgung vom 3. Dezember 2012 (GS 530.010) geregelt.

Departementssekretär

Vakanz offen

Chef Kantonale Zentralstelle für Wirtschaftliche Landesversorgung