Grundbuchverträge

Sämtliche Grundbuchverträge (Kaufvertrag, Dienstbarkeitsvertrag, Grundstückteilung etc.) werden vom Grundbuch- und Erbschaftsamt nach Weisung der Parteien und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften entworfen. Vereinbaren Sie zur Vorbereitung oder für die Beratung für ein neues Rechtsgeschäftes hierzu einen Besprechungstermin mit dem Grundbuchamt.

Zuständige Stelle

Grundbuch

Telefon +41 71 788 94 31