Beurkundungen
Amtsnotariat
Das Grundbuchamt Appenzell ist ein Amtsnotariat. Das bedeutet, grundbuchrechtliche Rechtsgeschäfte, die eine öffentliche Beurkundung verlangen, können nur im Grundbuch eingetragen werden, wenn die Beurkundung durch das Grundbuchamt Appenzell vorgenommen wurde. Externe öffentliche Beurkundungen werden folglich nicht akzeptiert.