Beurkundungen

Amtsnotariat

Der Fachbereich Grundbuch des Grundbuch- und Erbschaftsamtes Appenzell ist ein Amtsnotariat. Das bedeutet, grundbuchrechtliche Rechtsgeschäfte, die eine öffentliche Beurkundung verlangen, können nur im Grundbuch eingetragen werden, wenn die Beurkundung durch das Grundbuch- und Erbschaftsamt Appenzell vorgenommen wurde. Externe öffentliche Beurkundungen werden folglich nicht akzeptiert.

Güter- und erbrechtliche Rechtsgeschäfte

Der Fachbereich Grundbuch des Grundbuch- und Erbschaftsamtes erstellt und beurkundet auf Anfrage Ehe- und Erbverträge sowie öffentliche letztwillige Verfügungen. Dabei werden vor allem Personen mit Grundeigentum angesprochen, welche diese Angelegenheit klar geregelt haben möchten.

Zuständige Stelle

Grundbuch

Telefon +41 71 788 94 31