Luftfahrthindernisse

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Luftfahrthindernisse sind Anlagen, namentlich Bauten, Krananlagen, Seilbahnen, Hochspannungsleitungen, Kabelanlagen und Drähte, die Luftfahrzeuge gefährden oder den Betrieb von Flugsicherungsanlagen behindern können. Wer eine Anlage erstellen oder ändern will, die in einer dicht besiedelten Zone eine Höhe von 60 m und mehr erreicht oder im übrigen Gebiet eine Höhe von 25 m und mehr, ist verpflichtet sein Bauvorhaben mindestens 30 Tage im voraus dem Bundesamt für Zivilluftfahrt zu melden. Formulare und Merkblätter können von der Internetseite des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) bezogen werden.
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