An-, Ab- und Ummelden

Anmeldung

Sie sind neu nach Appenzell Innerrhoden zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von vierzehn Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder online über eUmzug anmelden.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bei der persönlichen Anmeldung am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:
  • Heimatschein
  • Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
  • AHV-Ausweis
  • Aktuelle Krankenkassenpolice (falls Sie von einem anderen Kanton zugezogen sind), bei Familien bitte für alle Mitglieder
  • Mietvertrag
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
  • Gesuch A1 bzw. B1 (Gesuchsformulare Einreise und Aufenthalt)
  • gültiger Reisepass
  • Ausländerausweis
  • AHV-Ausweis
  • aktuelle Krankenkassenpolice (falls Sie von einem anderen Kanton zugezogen sind), bei Familien bitte für alle Mitglieder
  • Mietvertrag
Anmeldegebühr pro Person (exkl. fremdenpolizeiliche Gebühr)
Erwachsene (ab 18 Jahren) Fr. 20.00
Kinder  / Jugendliche (bis 18 Jahre) Fr. 10.00

Abmeldung

Sie verlassen unseren Kanton? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von vierzehn Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle  oder online über eUmzug abmelden. Die Abmeldung ist kostenlos.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
  • Schriftenempfangsschein
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
  • Ausländerausweis
  • Reisepass

Umzugsmeldung innerhalb des Kantons Appenzell I.Rh.

Sie ziehen innerhalb unseres Kantons um? Ungeachtet, ob Sie eine Adressänderung oder einen Bezirkswechsel vornehmen, müssen Sie sich innerhalb von vierzehn Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder über eUmzug online ummelden.

Wir benötigen von Ihnen Mietvertrag und Ausländerausweise (falls vorhanden) aller umziehenden Personen. 

Ausländerinnen und Ausländer können eine Umzugsmeldung nicht abschliessend über eUmzug online ummelden. Im Bedarfsfall werden Sie zur Datenerfassung aufgefordert.

Zuständige Stelle

Einwohnerkontrolle

Telefon +41 71 788 95 21

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