Todesfall

Was ist bei einem Todesfall umgehend zu erledigen?

Todesfall zu Hause

  • Wenn Ihr Angehöriger zu Hause verstorben ist, bitte zuerst den Arzt (Hausarzt, dessen Stellvertreter oder Notarzt) beiziehen. Er stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Bitte melden Sie sich mit dieser Bescheinigung persönlich innerhalb von zwei Tagen beim Zivilstandsamt.
  • Meldung des Todesfalles an den Bestattungsunternehmer: Aeschbacher Bestattungen, Hoferbad 6a, Appenzell,
    Telefon 071 787 33 05 oder Natel 079 423 13 22


Todesfall im Spital oder Pflegezentrum

Meldung an das Zivilstandsamt erfolgt direkt durch Spitalverwaltung.

Todesfall im Alters- oder Bürgerheim
Meldung an das Zivilstandsamt erfolgt direkt durch die Heimleitung.

Beachten Sie unseren Ratgeber - Was tun, wenn jemand stirbt.

Zuständige Stelle

Zivilstandsamt

Telefon +41 71 788 95 85

Peter Fässler

Leiter Zivilstandsamt
Telefon: +41 71 788 95 90
E-Mail: peter.faessler@jpmd.ai.ch