Erbbescheinigung

Wer Erbschaftsrechte geltend machen will, muss sich ausweisen können, dass er tatsächlich Erbe ist. Diesem Zweck dient die am letzten Wohnsitz des Erblassers vom Erbschaftsamt ausgestellte Erbbescheinigung. Die Bestätigung der Erbenqualität der aufgeführten Erben erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt der Ungültigkeitsklage und der Erbschaftsklage.

Eine Erbbescheinigung kann mit dem untenstehenden Formular bestellt werden.

Preis pro Seite Fr. 75.00

Bestellung

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Typ Titel Dokumentdatum
Bestellung Erbbescheinigung Formular 30.12.2016

Zuständige Stelle

Erbschaft

Telefon +41 71 788 96 62

Ansprechperson

Corina Omlin-Schmid

Leitung Fachbereich Erbschaft
Telefon: +41 71 788 96 63
E-Mail: corina.omlin@vd.ai.ch
Arbeitstage: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag