Eheverträge
Die Ehegatten haben die Möglichkeit gemäss Art. 216 und 241 ZGB durch Ehevertrag die güterrechtliche Vermögensausscheidung abweichend vom Gesetz zu Gunsten des überlebenden Ehegatten zu gestalten - Beteiligung am Vorschlag und Änderung der Teilung nach Hälften.
Im Gegenzug gibt es auch die Möglichkeit, durch einen Ehevertrag den Ehepartner vor den Schulden des anderen zu schützen.
Gebühren | |
Erstellen Ehevertrag | Fr. 150 – 1'200 |