Eheverträge

Die Ehegatten haben die Möglichkeit gemäss Art. 216 und 241 ZGB durch Ehevertrag die güterrechtliche Vermögensausscheidung abweichend vom Gesetz zu Gunsten des überlebenden Ehegatten zu gestalten - Beteiligung am Vorschlag und Änderung der Teilung nach Hälften.

Im Gegenzug gibt es auch die Möglichkeit, durch einen Ehevertrag den Ehepartner vor den Schulden des anderen zu schützen.

Gebühren
Erstellen Ehevertrag Fr. 150 – 1'200

Zuständige Stelle

Erbschaft

Telefon +41 71 788 96 62

Ansprechperson

Corina Omlin-Schmid

Leitung Fachbereich Erbschaft
Telefon: +41 71 788 96 63
E-Mail: corina.omlin@vd.ai.ch
Arbeitstage: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag

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