Amtliche Beglaubigung
Unterschriftenbeglaubigung
Bei einer Beglaubigung der Unterschrift muss der jeweilige Unterzeichnende persönlich mit einem Reisepass, einer Identitätskarte oder einem Ausländerausweis auf dem Grundbuch- und Erbschaftsamt erscheinen und dort die Unterschrift leisten. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit dem Fachbereich Grundbuch des Grundbuch- und Erbschaftsamtes.
Dokumentenbeglaubigung
Zur Beglaubigung von Fotokopien aller Art sind die Originale der Dokumente mitzubringen. Zur Vereinbarung eines geeigneten Termins melden Sie sich am besten telefonisch bei unserer Amtsstelle.
Gebühren
| Unterschriftenbeglaubigung | Fr. 20.-- / Unterschrift | 
| Dokumentenbeglaubigung | Fr. 10.-- / Kopie | 
Apostillen und Überbeglaubigungen werden im Kanton Appenzell I.Rh. durch die Ratskanzlei ausgestellt.