Wiederinverkehrsetzung

Für die Wiederinverkehrsetzung von hinterlegten Kontrollschildern beim Strassenverkehrsamt benötigen wir folgende Originalunterlagen:  

  • einen Versicherungsnachweis (elektronisch übermittelt durch Ihre Versicherung) für das einzulösende Fahrzeug (bei Wechselschilder muss für jedes Fahrzeug ein Nachweis ausgestellt werden)
  • die für die Einlösung eines Fahrzeuges notwendigen Unterlagen, falls gleichzeitig ein neues Fahrzeug in Verkehr gesetzt wird.

Bei allfälligen Änderungen (Versicherungsgesellschaft, Adresse, Farbe, usw.) ist auch der Fahrzeugausweis vorzuweisen.