Verkehrskunde

Verkehrskundeunterricht Unterlagen
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Wer den Führerausweis der Kategorien A, A1, B oder B1 erwerben will, muss sich über die Teilnahme an einem Kurs über Verkehrskunde bei einem dazu berechtigten Fahrlehrer ausweisen können.                             
Die Kursteilnahme setzt den Besitz eines Lernfahrausweises voraus.

Legen Sie bitte die entsprechende Bescheinigung Ihrer Anmeldung zur praktischen Führerprüfung bei.

Der Kursbesuch darf nicht mehr als 2 Jahre zurückliegen. Ab 1.1.2021 erfolgte Kursbesuche sind unbeschränkt gültig.

Vom Kursbesuch sind Sie befreit, wenn Sie bereits einen Führerausweis einer der oben genannten Kategorien besitzen.

Zuständige Stelle

Strassenverkehrsamt

Telefon +41 71 788 95 34