Nothelferkurse

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Lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs)

Dem Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises für den Erwerb des Führerausweises der Kategorien A, A1, B oder B1 müssen Sie eine Bescheinigung über den Besuch eines Kurses für lebensrettende Sofortmassnahmen beilegen.
                     
Beachten Sie dabei bitte, dass der Kurs nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen darf.

Vom Kursbesuch befreit sind:    

  • Personen, die bereits einen Führerausweis der Kategorie A, A1, B oder B1 besitzen
  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Pflegepersonal mit Diplom oder Fähigkeitsausweis
  • Instruktoren von Nothelferkursen
  • Weitere Personen, die den Nachweis der Ausbildung in lebensrettenden Sofortmassnahmen durch einer anerkannte Stelle erbringen.

Die angebotenen Kurse finden Sie unter "Kursdaten Nothelferkurse"

Zuständige Stelle

Strassenverkehrsamt

Telefon +41 71 788 95 34