Motorradgrundschulung

Töffahrer
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Praktische Grundschulung für Motorrad-Fahrschüler der Kategorien A und A1

Wenn Sie den Führerausweis der Kategorie A oder A1 erwerben möchten, müssen Sie innert 4 Monaten seit der Erteilung des Lernfahrausweises eine praktische Grundschulung bei einem dazu berechtigten Fahrlehrer absolvieren. Wird die Grundschulung nicht innerhalb dieser Frist absolviert, müssen Sie sich um die Erteilung eines zweiten Lernfahrausweises bewerben (neues Gesuchsformular erforderlich).

Achtung: Einen dritten Lernfahrausweis kann Ihnen erst nach Ablauf einer 2-jährigen Wartefrist erteilt werden.

Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Kategorie A1 absolvieren.

Der Fahrlehrer hat Ihnen schriftlich zu bestätigen, dass Sie an der praktischen Grundschulung teilgenommen und die Kursziele erreicht haben.
Die Gültigkeit der Bescheinigung beträgt 1 Jahr. Ab 1.1.2021 ausgestellte Bescheinigungen sind unbeschränkt gültig. Die Bescheinigung ist bei der Anmeldung zur praktischen Prüfung vorzulegen.

Zuständige Stelle

Strassenverkehrsamt

Telefon +41 71 788 95 34