Umschrieb ausländischer Führerausweise

Der schweizerische Führerausweis ist erforderlich, wenn der Inhaber/die Inhaberin eines ausländischen Führerausweises mehr als ein Jahr in der Schweiz wohnt. Es kann jedoch jederzeit – also auch vor Ablauf der zwölfmonatigen Frist – ein Gesuch um Erteilung eines schweizerischen Führerausweises gestellt werden.
 
Ausnahmen: Berufsfahrer (Kategorie "C" Lastwagen, Kategorie "D" Car, Kategorie "D1" Taxi) mit Wohnsitz in der Schweiz oder Berufsfahrer mit Wohnsitz im Ausland mit entsprechenden Grenzgänger- oder 120-Tage-Bewilligungen müssen den schweizerischen Führerausweis vor der ersten berufsmässigen Fahrt erwerben.
Führerausweise aus EU- oder EFTA-Staaten können in der Regel ohne zusätzliche Prüfung umgeschrieben werden.
 
Umschrieb von ausländischen Führerausweisen nach Auslandaufenthalten
Ein im Ausland erworbener Führerausweis (z. B. beim Schüler- bzw. Studienaufenthalt) kann in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden, wenn ein Auslandaufenthalt von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat nachgewiesen werden kann. Für diesen Nachweis wird empfohlen - zusammen mit dem Gesuch um Erteilung eines schweizerischen Führerausweises - folgende Originaldokumente dem Strassenverkehrsamt einzureichen:

  • Flugtickets bzw. Bestätigung der Fluggesellschaft über Ab- und Rückreisedaten
  • Pass (Visums- und Ein-/Ausreisestempel)
  • Bestätigung der Schule
  • Bestätigung des Veranstalters
  • An- und Abmeldebestätigung bei der Gemeinde (nur bei Volljährigkeit)

Bestehen trotz der erbrachten Nachweise Bedenken über die Eignung zum Führen eines Fahrzeuges, kann eine Kontrollfahrt angeordnet werden. Diese kann nicht wiederholt werden. Bei Nichtbestehen der Kontrollfahrt wird der ausländische Führerausweis aberkannt und es besteht dann die Möglichkeit, sich um einen Lernfahrausweis zu bewerben.

Zuständige Stelle

Strassenverkehrsamt

Telefon +41 71 788 95 34