Der Führerausweis in Kreditkartenformat

Führerausweis
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Am 1. April 2003 ist die geänderte Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV) in Kraft getreten. Seit diesem Datum wird nur noch der neue schweizerische 
Führerausweis im Kreditkartenformat ausgestellt.

Ausgestellt wird der neue Führerausweis durch die Strassenverkehrsämter der Kantone. 

Inhaberinnen und Inhaber von blauen Papierführerausweisen sind verpflichtet, diesen bis 31. Oktober 2024 gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umzutauschen. Die Papierführerausweise verlieren nach Ablauf der Frist ihre Eigenschaft als Nachweis der Fahrberechtigungen. Wer nach dem 31. Oktober 2024 bei einer Polizeikontrolle keinen Führerausweis im Kreditkartenformat vorweisen kann, riskiert eine Ordnungsbusse.

Seit dem 15. April 2023 wird der Führerausweis im Kreditkartenformat im Laserdruckverfahren erstellt.

https://fuehrerausweise.ch/faq-zum-neuen-fak/

Auf dem neuen Ausweis ist keine Adresse mehr eingetragen, womit der Umtausch bei Kantonswechsel hinfällig wird. Es reicht, dem zuständigen Strassenverkehrsamt die Adressänderung bekannt zu geben. Ein neuer Ausweis wird nur bei Namenswechsel oder bei einer Änderung der Fahrberechtigungen ausgestellt. Der Führerausweis im Kreditkartenformat ist eurokompatibel und entspricht den geltenden ISO-Normen. Die Führerausweiskategorien entsprechen denjenigen unserer Nachbarländer.

Verschiedene Sicherheitselemente machen den neuen Führerausweis fälschungssicher:

  • Farbwechseleffekte
  • Microprint-Texte
  • Hologramm-Objekt CH+

 

 

Zuständige Stelle

Strassenverkehrsamt

Telefon +41 71 788 95 34