Fahrzeugausweis
Adressänderung innerhalb des Kantons Appenzell I.Rh.
Als Inhaber/in eines Ausweises sind Sie verpflichtet, Änderungen der im Ausweis eingetragenen Daten innert 14 Tagen zu melden. Bitte senden Sie uns Ihren Fahrzeugausweis mit Angabe der neuen Adresse ein oder kommen Sie am Schalter vorbei.
Kantonswechsel
- Fahrzeugausweis
- Wenn vorhanden: Fahrzeugprüfbericht
- Versicherungsnachweis
Die alten Kontrollschilder können Sie bei uns abgeben, wir leiten diese dann an den zuständigen Kanton weiter.
Beim Wegzug in einen anderen Kanton wenden Sie sich bitte direkt an das Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnsitzkantons.
Vermisstmeldung Fahrzeugausweis (Fahrzeugausweisduplikat)
Im Falle eines Fahrzeugausweis-Verlustes besteht die Möglichkeit, ein Duplikat anzufordern. Dazu verwenden Sie bitte das Formular «Vermisstmeldung eines Fahrzeugausweises».
Überprüfung Möglichkeit Halterwechsel
Ist ein Fahrzeug mit Code 178 eingetragen, ist ein Halterwechsel nicht möglich. Das ist zum Beispiel bei geleasten Fahrzeugen der Fall. Soll das Fahrzeug auf eine andere Person oder Firma umgeschrieben werden, müssen die Antragstellenden dies freigeben.
Hier kann mit der Stammnummer des Fahrzeugs überprüft werden, ob der Code 178 für das Fahrzeug eingetragen oder gelöscht ist. Die Stammnummer findet sich im Fahrzeugausweis bei Ziffer 18.
Abfrage Versicherungsnachweis für Eintragung oder Umschreibung
Bevor ein Fahrzeug neu eingelöst oder umgeschrieben werden kann, muss die Versicherung den elektronischen Versicherungsnachweis für das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt hinterlegen. Hier kann nachgeprüft werden, ob der elektronische Versicherungsnachweis bereits hinterlegt ist.