Sicherungsentzug

Es handelt sich um eine Massnahme zum Schutz der Strassenverkehrs-teilnehmer/innen vor ungeeigneten Fahrzeuglenkern/innen. Bis zur Abklärung von Ausschlussgründen kann der Führerausweis sofort vorsorglich entzogen werden.
Ein Sicherungsentzug wird verfügt, wenn die Fahreignung namentlich aus folgenden Gründen abgesprochen werden muss:                

  • körperliche oder geistige Krankheiten oder Gebrechen                 
  • Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit                 
  • charakterliche Nichteignung                

Der Sicherungsentzug wird immer auf unbestimmte Zeit angeordnet. Die Wiedererteilungsbedingungen werden in der Verfügung aufgeführt.

Zuständige Stelle

Strassenverkehrsamt

Telefon +41 71 788 95 34