Parkplätze

Parkplätze im Dorf Appenzell

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Die rot eingezeichneten Parkplätze Brauerei (P1), Hallenbad (P2), Ziel (P3), Neuhof (P4) und Gesundheitszentrum (P5) sind gebührenpflichtig. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt vor Ort am Ticketautomaten (Bargeld nur CHF) oder bargeldlos über mobile Apps wie Twint, Parkingpay und EasyPark (auch für Kreditkarten). Monats- oder Jahresbewilligungen können bei der Bezirksverwaltung Appenzell, im Internet auf www.parkingpay.ch oder über die Parkingpay App gekauft werden. Die Parkdauer ist unbeschränkt. Bei angekündigten Anlässen, für welche ein Parkplatz anderweitig genutzt wird, müssen die Fahrzeuge weggestellt werden.

Die blau eingezeichneten Parkfelder auf dem Landsgemeindeplatz, dem Kronengarten sowie an verschiedenen Orten im Dorfkern sind Blaue Zone. Das heisst, es kann mit der entsprechenden Parkscheibe, wo nichts Anderes ersichtlich ist, montags bis samstags eine Stunde ab eingestellter Ankunftszeit parkiert werden. Zwischen 19.00 und 8.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen kann uneingeschränkt parkiert werden.

Das gebührenpflichtige Parkieren wird in einem Standeskommissionsbeschluss geregelt, wo auch die Gebühren definiert sind. Bei allen Parkplätzen wird der Vollzug durch den Ordnungsdienst des Bezirk Appenzell durchgeführt. Die Gebührenpflicht wurde per 1. Oktober 2016 eingeführt.