Fahrplan und Bestellverfahren

Fahrplan, Fahrplanänderungen und Bestellverfahren

Fahrplan

Eine Fahrplanperiode dauert gemäss Bundesvorgabe zwei Jahre. Die Planungen für den Fahrplanwechsel starten mindestens drei Jahre vor deren Einführung. Grössere Begehren mit erheblichem Finanzaufwand müssen mit einem grösseren Vorlauf in die Planung eingebunden werden, so dass im kantonalen Finanzplan entsprechende Finanzmittel frühzeitig vorgesehen werden können.

Die Fahrplanentwürfe werden auf www.fahrplanentwurf.ch veröffentlich. Anliegen zu Fahrplanänderungen können dem Amt gerne eingereicht werden.

Bestellverfahren

Der Kanton Appenzell I.Rh. bestellt zusammen mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) das Angebot des öffentlichen regionalen Personenverkehrs. Das Bestellverfahren wird alle zwei Jahre durchgeführt. Die Transportunternehmen (Appenzeller Bahnen AG und PostAuto Schweiz AG, Region Ostschweiz) offerieren dem Amt für öffentlichen Verkehr Angebote für die angefragten Linien. Die Leistungen werden anschliessend ausgehandelt und die Abgeltungen (Vollkosten abzüglich Verkehrserträge) in einer Vereinbarung im Voraus festgelegt. Für kantonsüberschreitende Linien werden die Vereinbarungen nach Absprache mit den Nachbarkantonen abgeschlossen.

Im Jahr 2021 leistete der Kanton Appenzell I.Rh. Abgeltungen in Höhe von rund Fr. 6,3 Mio. Davon beteiligte sich der Bund mit rund Fr. 4,4 Mio. Zusätzlich leistete der Kanton einen Anteil für Bahn-Infrastrukturausgaben von rund Fr. 1,38 Mio. Gemäss Artikel 5 des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr beteiligen sich die Bezirke mit einem Drittel an diesen Kosten.

Das Bestellverfahren für die Fahrplanperiode 2022/2023 startete im Frühling 2021.