Werkbeiträge 2023
Im Jahr 2023 verleiht die Innerrhoder Kunststiftung wieder Werkbeiträge an Kunstschaffende. Diese Werkbeiträge fördern künstlerisch interessante, eigenständige und realisierbare Projekte in den Bereichen Bildende Kunst, neue Medien und Performance. Die Werkbeiträge sind nicht als Auszeichnung für erbrachte Leistungen gedacht.
Es werden Werkbeiträge von insgesamt Fr. 10’000.-- verliehen.
Beitragsberechtigt sind Kunstschaffende, die in Appenzell I.Rh. wohnhaft sind oder einen andern Bezug zum Kanton nachweisen können (vgl. Art. 5 des Gesetzes über die Errichtung einer Innerrhoder Kunststiftung vom 25. April 1999). Der Besitz des Bürgerrechts des Kantons Appenzell I.Rh. allein ist nicht ausreichend.
- Lebenslauf mit Angaben zur künstlerischen Ausbildung und Tätigkeit
- Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeit
- Ausformulierte Darlegung der Beweggründe und Ziele des Projekts
- Vorschlag zur Form der Berichterstattung nach Abschluss des Projekts
Die Bewerbung um einen Werkbeitrag ist bis 31. August 2023 (Datum des Poststempels) einzureichen bei der
Innerrhoder Kunststiftung
«Werkbeiträge 2023»
Kulturamt
Hauptgasse 51
9050 Appenzell
Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Jury, bestehend aus Mitgliedern der Innerrhoder Kunststiftung und einer externen Fachperson bewertet. Die Jurierung findet im September 2023 statt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über das Verfahren wird keine Korrespondenz geführt.
Auskünfte
Rebekka Dörig, Sekretärin der Innerrhoder Kunststiftung, Hauptgasse 51, 9050 Appenzell, Tel. 071 788 93 79, E-Mail: rebekka.doerig@ed.ai.ch
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Merkblatt Werkbeiträge 2023 | 136.8 KB |