Veranstaltungen
Veranstaltungen
- Veranstaltungen sind verboten.
- Spontane Versammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als 15 Personen sind verboten.
Private Treffen und Feste
Regel: An Treffen im Freundes- und Familienkreis dürfen höchstens 10 Personen teilnehmen. Bei der Anzahl Teilnehmenden werden Kinder mitgezählt.
Empfehlung: Der Bundesrat empfiehlt, Treffen und Feste auf zwei Haushalte zu beschränken und damit die Anzahl der Kontakte so gering wie möglich zu halten.