Zertifikat für im Ausland Geimpfte oder Genesene (mit Wohnsitz in der Schweiz)

Wer dieses Formular benötigt

Personen, die im Ausland gegen COVID-19 geimpft wurden oder nach Erkrankung genesen sind, können ihr Zertifikat beim Bund unter https://covidcertificate-form.admin.ch/foreign beantragen. Weitere Informationen zur Vorgehensweise finden sich im Merkblatt des Bundes.

Voraussetzungen Genesenen-Zertifikat
  • Sie können eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung mittels PCR-Test nachweisen, welcher nicht älter als 180 Tage ist.
Voraussetzungen Impf-Zertfikat
Es gibt zwei Varianten:
  • Sie sind mit einem in der Schweiz oder einem von der European Medicines Agency (EMA) zugelassenen Impfstoff vollständig geimpft.
  • Sie haben eine Impfung mit einem in der Schweiz zugelassenen Impfstoff erhalten UND können eine davor durchgemachte COVID-19-Erkrankung mittels PCR-Test nachweisen.
Derzeit sind folgende Impfstoffe zugelassen:
  • Comirnaty® / BNT162b2 / Tozinameran (Pfizer/BioNTech)
  • Spikevax® / mRNA-1273 / COVID-19 vaccine (Moderna)
  • COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)
  • Vaxzevria® / AZD1222 / Covishield™ (AstraZeneca)

Für Impfstoffe, die weder in der Schweiz noch für die EU, aber gemäss dem «WHO Emergency Use Listing» (SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell) (Sinopharm / BIBP) und CoronaVac (Sinovac)) zugelassen sind, sowie deren Lizenzprodukte wird ein Zertifikat nur unter folgenden Voraussetzungen ausgestellt:

  1. Die Impfstoffe wurden gemäss den Vorgaben oder Empfehlungen des Staates, in dem die Impfung durchgeführt wurde, vollständig verimpft;
  2. Die Antragstellerin oder der Antragsteller erscheint persönlich bei der Ausstellerin oder beim Aussteller (Telefonische Voranmeldung für Personen mit Aufenthalt im Kanton Appenzell I.Rh.: 071 788 92 50).
  3. Die Antragstellerin oder der Antragsteller gehört einer der folgenden Perso-nenkategorien an:
    1. Schweizerinnen oder Schweizer,
    2. Ausländerinnen oder Ausländer mit einer Kurzaufenthalts-, Aufenthalts-, Niederlassungs- oder Grenzgängerbewilligung nach den Artikeln 32–35 des Ausländer- und Integrationsgesetzes vom 16. Dezember 20054,
    3. vorläufig Aufgenommene nach Artikel 83 Absatz 1 des Ausländer- und Integrationsgesetzes,
    4. Schutzbedürftige nach Artikel 66 des Asylgesetzes vom 26. Juni 19985;
    5. asylsuchende Personen mit einem Ausweis oder einer Bestätigung nach Artikel 30 der Asylverordnung 1 vom 11. August 19996,
    6. Personen mit einer Legitimationskarte nach Artikel 17 der Gaststaatverordnung vom 7. Dezember 20077,
    7. Personen mit einem Ci-Ausweis nach Artikel 22 Absatz 3 der Gaststaat-verordnung.

Für alle anderen Impfstoffe werden aktuell keine Zertifikate ausgestellt.

Benötigte Unterlagen

Bei zwei Impfungen
  • Kopie eines Dokuments, das zwei Impfungen mit einem in der Schweiz zugelassenen Impfstoff (siehe oben) nachweist. Am besten geeignet ist die Kopie des Impfbüchleins. Andere Impfbescheinigungen können ebenfalls akzeptiert werden, wenn sie die erforderlichen Angaben enthalten. Folgende Angaben sollten ersichtlich sein
    • Krankheit, gegen die geimpft wurde («Covid-19»)
    • Typ des Impfstoffs
    • Name des Impfstoffs
    • Inhaber der Zulassung des Impfstoffs oder Angabe zum Hersteller
    • Anzahl der verabreichten Impfdosen
    • Datum der Impfung
    • Stempel und Unterschrift
  • Kopie eines amtlichen Ausweises oder Reisepasses
  • Kopie Einreisebestätigung (Flug-, Zug- oder Busticket)
  • Kopie Hotelbuchung oder sonstige Unterkunft

Bei durchgemachter Erkrankung und einer Impfung

  • Kopie eines Dokuments, das eine Impfung mit einem in der Schweiz zugelassenen Impfstoff nachweist (Bedingungen siehe oben).
  • Kopie eines Dokuments mit dem laboranalytischen Nachweis eines positiven PCR-Tests. Das Dokument muss folgende Angaben beinhalten:
    • Name, Vorname und Geburtsdatum der getesteten Person
    • Name und Adresse des Labors
    • Analyseart des Tests
  • Kopie amtlicher Ausweis oder Reisepass

Anlaufstelle bei Fragen

Hotline des Bundesamtes für Gesundheit

Telefon +41 58 469 79 63 
E-Mail covid-zertifikat@bag.admin.ch

Erreichbarkeit:
täglich von 07:00 - 20:00 Uhr

Wichtige Dokumente

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Titel
Merkblatt Schweizer Covid Zertifikat