Contact Tracing
Der Bund hat die besondere Lage per 30. März 2022 aufgehoben. In der Folge gilt ab dem 1. April 2022 keine Isolationspflicht mehr.
Wie bei anderen übetragbaren Krankheiten (z.B. Grippe) wird empfohlen bis zum Abklingen der Symptome zuhause zu bleiben und bei starken oder langandauernden Symptomen die Hausärztin oder den Hausarzt zu kontaktieren.