Coronavirus
1. April 2022
Der Bundesrat hat die letzten Schutzmassnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben. Somit gilt seit dem 1. April 2022 keine Isolationspflicht und keine Maskenpflicht mehr. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.
Zum Schutz besonders gefährdeten Personen empfiehlt das Gesundheits- und Sozialdepartement beim direkten Kontakt mit Risikopersonen weiterhin eine Atemschutzmaske zu tragen. Dies gilt insbesondere für Gesundheitsfachpersonen. Ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht zum Beispiel bei Personen ab 65 Jahren, bei Schwangeren oder bei Erwachsenen mit einer Vorerkrankung.
Medienmitteilung: Angepasste Angebote und Empfehlungen zum Schutz vor Covid-19
Bis zum Frühling gilt eine Übergangsphase, in der eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig bleiben. Strukturen bleiben soweit erhalten , dass die Kantone und der Bund rasch auf neue Entwicklungen reagieren können. Dies gilt insbesondere für das Testen, das Impfen, das Contact-Tracing, die Überwachung und die Meldepflicht der Spitäler.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit: www.bag.admin.ch
Frühere Entscheide sind in chronologischer Reihenfolge hier abgelegt.