Coronavirus
16. Dezember 2022
Das Parlament hat entschieden, dass ab dem 1. Januar 2023 die Kosten für Covid-19-Tests nicht mehr vom Bund übernommen werden. Die Kosten für einen Covid-19-Test müssen somit ab dem 1. Januar 2023 von der getesteten Person selbst bezahlt werden.
Ärztlich angeordnete Tests werden von der obligatorischen Krankenpflege-
versicherung übernommen, sofern der Test notwendig ist, um das weitere medizinische Vorgehen zu bestimmen. Dies vorbehaltlich der Franchise und des Selbstbehalts.
9. September 2022
Impfempfehlung ab 10. Oktober 2022
Im Herbst 2022 muss erneut mit einer Zunahme des Infektionsgeschehens und mit ansteigenden Fallzahlen gerechnet werden. Die Situation hat sich aber im Vergleich zu den beiden letzten Pandemiewintern deutlich verändert; aktuell weisen über 97 Prozent der Bevölkerung Antikörper gegen SARS-CoV-2 auf, da sie geimpft oder von Covid-19 genesen sind. Bei Personen ohne Risikofaktoren besteht im Herbst, ein geringes Risiko für schwere Krankheitsverläufe. Im Zentrum der Impfempfehlung für den Herbst 2022 steht deshalb der Schutz besonders gefährdeter Personen vor einer schweren Erkrankung. Dazu gehören zum einen Personen, die 65 Jahre alt oder älter sind. Zum anderen gehören dazu Personen zwischen 16 und 64 Jahre, die ein erhöhtes individuelles Erkrankungsrisiko haben, etwa aufgrund einer Vorerkrankung oder einer Schwangerschaft. Eine Auffrischimpfung ist in erster Linie diesen Personengruppen empfohlen. Sie bietet mindestens vorübergehend einen verbesserten individuellen Schutz vor schwerem Krankheitsverlauf (Bundesamt für Gesundheit).
Die Impfungen werden ab dem 10. Oktober 2022 im Kanton Appenzell I.Rh. über die Hausarztpraxen vorgenommen. Obereggerinnen und Oberegger können sich im Impfzentrum in Heiden impfen lassen.
5. Juli 2022
Das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben die Impfempfehlungen für den Sommer aktualisiert und die Grundzüge einer Empfehlung für den Herbst 2022 formuliert. Neu wird neben immungeschwächten Personen auch Personen über 80 Jahren ab sofort eine weitere Auffrischimpfung empfohlen. Für den Herbst 2022 wird die Impfempfehlung gemäss aktueller Einschätzung auf die gesamte erwachsene Bevölkerung ausgeweitet. Sie richtet sich in erster Linie an die besonders gefährdeten Personen und das Gesundheitspersonal. Ziel ist es, bei besonders gefährdeten Personen das Risiko schwerer Verläufe einer Covid-19-Erkrankung zu reduzieren und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen.
Es ist wahrscheinlich, dass Personen über 80 Jahre, die sich jetzt impfen lassen, gegen Ende Jahr eine erneute Auffrischimpfung benötigen werden.
Für alle anderen Personengruppen, die bereits vollständig immunisiert sind (dreimal geimpft, genesen und zweimal geimpft), empfehlen BAG und EKIF weiterhin, mit einer weiteren Auffrischimpfung zuzuwarten bis im Herbst. Sie haben gemäss aktuellem Wissensstand nach wie vor einen ausreichenden Schutz vor einer schweren Covid-19-Erkrankung. Eine weitere Impfung kann bei den aktuell zirkulierenden Virusvarianten nur beschränkt vor einer Infektion und milden Erkrankungen schützen. Zudem kann es sich lohnen, auf die adaptierten Impfstoffe zu warten, die voraussichtlich im Herbst 2022 zur Verfügung stehen werden.
Für Personen über 80 Jahren ist die Impfung kostenlos. Sollten Personen unter 80 Jahren eine weitere Auffrischimpfung wünschen (beispielsweise für Reisen oder aus einem individuellen Schutzbedürfnis), ist die Impfung kostenpflichtig.
Frühere Entscheide sind in chronologischer Reihenfolge hier abgelegt.