Gesundheit in der Schule

Schulärztlicher Dienst

Der Schulärztliche Dienst steht unter der Aufsicht des Gesundheits- und Sozialdepartements und hat die Aufgabe, die schulärztlichen Untersuchungen sicherzustellen. Diese Dienstleistung hat zum Ziel, bei den heranwachsenden Kindern und Jugendlichen präventiv Gesundheitsvorsorge zu leisten und wo nötig auf mögliche Massnahmen aufmerksam zu machen. Die Untersuchungen werden in der 1. und 6. Primarklasse sowie auch in der 8. Mittelstufe von den Schulärzten durchgeführt.

Schulzahnärztlicher Dienst

Der Schulzahnärztliche Dienst steht unter der Aufsicht des Gesundheits- und Sozialdepartements und hat die Aufgabe, die Schulzahnpflege sicherzustellen. Dies erfolgt durch die systematische Aufklärung und Prophylaxe der Lehrpersonen sowie durch die obligatorischen schulzahnärztlichen Untersuche in der 1., 3. und 6. Klasse bei den Schulzahnärzten. Das Gesundheits-und Sozialdepartement erlässt in diesem Zusammenhang die Weisung zur Schulzahnpflege.