Gesundheit in der Schule

Die Organisation, die Aufgaben und die Finanzierung der schulärztlichen und schulzahnärztlichen Dienste sind in der Verordnung über die gesundheitlichen Dienste in den Schulen geregelt (VGD, GS 411.510)

Schulärztliche Dienste

Die schulärztlichen Dienste stehen unter der Aufsicht des Gesundheits- und Sozialdepartements. Sie haben zur Aufgabe, schulärztliche Vorsorgeuntersuchungen sicherzustellen. Diese haben zum Ziel, bei den heranwachsenden Kindern und Jugendlichen präventiv Gesundheitsvorsorge zu leisten und wo nötig auf mögliche Massnahmen aufmerksam zu machen.

Ab dem Schuljahr 2024/25 finden die obligatorischen allgemeinmedizinische Vorsorgeuntersuchungen in der 1. Klasse der Primarschule und der 2. Klasse der Oberstufe statt. Zudem wird eine spezialisierte Augenuntersuchung im obligatorischen Kindergartenjahr angeboten. 

Schulzahnärztliche Dienste

Die schulzahnärztlichen Dienste stehen unter der Aufsicht des Gesundheits- und Sozialdepartements. Sie haben die Aufgabe, die Schulzahnpflege sicherzustellen. Dies erfolgt durch die Anleitung zur richtigen Ernährung und
zweckmässigen Zahnpflege sowie einer obligatorischen Untersuchung des Gebisses der Schülerinnen und Schüler in der 1., 3. und 6. Klasse der Primarschule. 

Dokumente schulzahnärztlicher Dienst
Typ Titel Dokumentdatum
Elternbrief schulzahnärztliche Untersuchungen 02.02.2018
Weisung Schulzahnpflege ab Oktober 2016 21.09.2021
Weisung Schulzahnpflege: Anhang ab August 2025 07.05.2025

Zuständige Stelle

Gesundheitsamt

Telefon +41 71 788 92 50