Beistandschaften

Sind behördliche Massnahmen notwendig, so bestellt die KESB der betroffenen Person einen Beistand oder eine Beiständin. Die sogenannten Beistandschaften werden individuell nach der Schutzbedürftigkeit der Betroffenen ausgerichtet und können die Personen- sowie die Vermögenssorge umfassen.

Für die Mandatsführung setzt die KESB sowohl Berufsbeiständ/innen, wie auch geeignete private Beiständ/innen ein. Die privaten Beistände und Beiständinnen erhalten von den Berufsbeiständ/innen Beratung und Instruktion, sowie von der KESB eine angemessene Entschädigung und Spesenersatz zugesprochen.

Die Berufsbeiständ/innen sind vor allem für Kindesschutzmandate und komplexe, aufwändige Mandate zuständig.

Alle Beistände und Beiständinnen sind gegenüber der KESB rechenschaftspflichtig, indem sie regelmässig im Abstand von max. 2 Jahren einen Bericht und ggf. die Rechnung zur Genehmigung einreichen.

Scheint eine Massnahme für die jeweils betroffene Person als nicht mehr geeignet, können die Beiständ/innen gegenüber der KESB Antrag auf Anpassung einer Massnahme stellen.

Kontakt

Berufsbeistandschaft
Telefon+41 71 788 92 60

Regula Küchler

Berufsbeiständin
Telefon: +41 71 788 94 59
E-Mail: regula.kuechler@gsd.ai.ch

Kira Fechner

Berufsbeiständin
Telefon: +41 71 788 94 47
E-Mail: kira.fechner@gsd.ai.ch

Linus Wick

Berufsbeistand
Telefon: +41 71 788 94 55
E-Mail: linus.wick@gsd.ai.ch