Schulgeldbeiträge

Der Kanton leistet nach dem Gesetz und den sich darauf stützenden Ausführungsbestimmungen Beiträge in Form von Schulgeldern an die Ausbildungskosten während der beruflichen Erstausbildung, sofern die Ausbildungskosten nicht durch ein Stipendium oder Studiendarlehen gedeckt oder durch eine Vereinbarung (regionales Schulabkommen, interkantonale Fachschulvereinbarung) geregelt sind. Als beitragsberechtigte Erstausbildung gilt der Besuch von Schulen oder Lehrgängen nach erfüllter allgemeiner Schulpflicht, ebenso die dazu notwendige schulische oder berufliche Vorbildung, soweit diese für den angestrebten beruflichen Ausbildungsgang verlangt wird. Das Ausbildungsziel und die Ausbildungsstätte müssen vom Kanton anerkannt sein. Schulgeldbeiträge sind nicht von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängig.

Zuständige Stelle

Stipendienstelle

Telefon +41 71 788 93 06