Erwachsenenbildungsprogramm
Im Rahmen der Verordnung über die Erwachsenenbildung hat die Kommission für Erwachsenenbildung insbesondere:
- die Erwachsenenbildung zusammen mit den Trägerinstitutionen im Kanton zu koordinieren;
- gegebenenfalls Aus- und Weiterbildungskurse für Kursleiter im Rahmen der von der Landesschulkommission zugesprochenen Finanzkompetenz finanziell zu unterstützen oder selber Erwachsenenbildungsveranstaltungen durchzuführen;
- zu Handen der Landesschulkommission Kriterien für die Gewährung von Beiträgen auszuarbeiten, Beitragsgesuche zu behandeln und, soweit sie die eigene Kompetenz übersteigen, der Landesschulkommission mit Antrag zur Beschlussfassung zu unterbreiten;
- die Landesschulkommission, die Schulgemeinden und die Trägerinstitutionen in Fragen der Erwachsenenbildung zu beraten.
Sie gibt halbjährlich ein Programm heraus, welches die Weiterbildungsangebote im Kanton Appenzell I.Rh. veröffentlicht.
Typ | Titel | Dokumentdatum |
---|---|---|
Erwachsenenbildung Kursprogramm 1. Halbjahr 2021 | 12.01.2021 |