Förderbereiche

Der Bund legt den Schwerpunkt wie bereits bei KIP 2 und KIP 2bis auch bei KIP 3 auf Kontinuität und Konsolidierung des bisher Erreichten. Das KIP 3 soll auf bestehenden und bewährten Massnahmen, die in den Kantonen eingeführt sind, aufbauen und diese zielführend weiterentwickeln.

Die im Grundlagenpapier ausgeführten Rahmenbedingungen des KIP 3 sind folglich zum überwiegenden Teil vergleichbar mit den vorangehenden KIP 2 und KIP 2bis. Insbesondere werden keine neuen Förderbereiche eingeführt und keine grundlegend neuen Zielsetzungen für die Förderbereiche vorgegeben.

Die spezifische Integrationsförderung stützt sich im kantonalen Integrationsprogramm 2024–2027 (KIP 3) auf sieben Förderbereiche. 

Die bisherigen Massnahmen sind weiterzuführen und gezielt qualitativ weiterzuentwickeln, Information und Beratung sind stärker auf sich verändernde Lebenssituationen im Verlaufe der mittel- und langfristigen Integration auszurichten. Zu berücksichtigen sind dabei Fragen zu Inhalt, Form, Art und Zeitpunkt von Information und Beratung. Die Möglichkeiten der Digitalisierung sind wo sinnvoll vermehrt zu nutzen. Die Koordination mit den Regelstrukturen ist zu verbessern und der Zugang zu den Angeboten insgesamt zu stärken.

Dem Erwerb einer Landessprache kommt nach wie vor grosse Bedeutung zu. Information, Beratung und Zugang zu Sprachförderangeboten und Sprachtests sind zu verbessern. Im Sinne der Qualitätssicherung soll der alltagsbezogene, handlungs- und bedürfnisorientierte Ansatz, wie ihn das schweizerische Programm fide vorgibt, stärker verankert werden (z.B. Aufnahme des entsprechenden Labels).

Die Förderung der Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit ist wie bis anhin weiterzuführen. Es sind vermehrt innovative Ansätze der Arbeitsmarktintegration zu unterstützen, um Personen mit Ausbildungs- und Arbeitsmarktpotenzial zu fördern. Für Personen im Asylbereich ist ein professionelles Job Coaching zu gewährleisten und der Hochschulzugang zu verbessern. Die Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden ist zu stärken. In der Arbeitswelt sind Fragen des Umgangs mit Vielfalt und des Diskriminierungsschutzes anzugehen. Ein besonderer Fokus wird auf die berufliche Integration von Frauen gelegt.

Die Sensibilisierung für die Bedeutung einer umfassenden und ganzheitlichen frühkindlichen (Sprach-)Förderung und den Umgang mit Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung ist weiterzuführen und zu verstärken. Weiter ist für einen niederschwelligen Zugang zu den Angeboten der Frühen Kindheit zu sorgen. Die Kompetenzen von Fachpersonen im Umgang mit kultureller Diversität und sprachlicher Vielfalt sind zu verbessern (Aus- und Weiterbildung).

Die bestehenden Projekte und Massnahmen zum Zusammenleben und zur Partizipation werden weitergeführt, aber besser aufeinander abgestimmt. Die Zusammenarbeit der Akteure, insbesondere der Gemeinden, der Vertretungen der Migrationsbevölkerung, der NGOs, der Verbände, der Vereine und der religiösen Gemeinschaften sowie weiterer zivilgesellschaftlicher Akteure wird intensiviert. Inhaltlich werden thematische und methodische Schwerpunkte gesetzt sowie eine systematische Herangehensweise bei institutionellen Prozessen, Projekt- und Freiwilligenarbeit gefördert.

Die Beratung der Regelstrukturen im Umgang mit Vielfalt und Diskriminierungsschutz sowie das Beratungsangebot für Diskriminierungsbetroffene werden weitergeführt. Die Umsetzung soll künftig jedoch strategischer angegangen werden: Behörden und Institutionen sind gezielt zu unterstützen. Der Erfahrungsaustausch, der Wissenstransfer und die Qualitätssicherung werden gefördert. Die Beratung für Betroffene von rassistischer Diskriminierung wird gestärkt.

Es ist eine Schwerpunktverlagerung hin zur Förderung des Einsatzes von qualifizierten Dolmetschenden vorgesehen. Die Aus- und Weiterbildung der Dolmetschenden wird gezielt unterstützt. Die Gewährleistung der Qualitätssicherung gilt als Voraussetzung für die Finanzierung von Vermittlungsstellen. Der Einsatz digitaler Instrumente beim Dolmetschen wird geklärt.

Zuständige Stelle

Fachstelle Integration

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