Einbürgerung

Das Schweizer Bürgerrecht kann im ordentlichen Einbürgerungsverfahren oder durch die erleichterte Einbürgerung erworben werden.

Das Einbürgerungsverfahren ist dreistufig. Bevor die eidgenössiche Einbürgerungsbewilligung beantragt werden kann, prüfen die kantonalen Einbürgerungsbehörden die gesetzlichen Voraussetzungen. Die Einbürgerungshoheit im ordentlichen Einbürgerungsverfahren ist bei der Gemeinde bzw. beim Kanton. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung.

Voraussetzungen für die Einbürgerungsbewilligung

  • Der Gesuchsteller / die Gesuchstellerin ist zum Zeitpunkt der Gesuchstellung im Besitze der Niederlassung C
  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz verbrachte Jahre werden doppelt gerechnet)
  • 5 Jahre Wohnsitz im Kanton Appenzell I.Rh., davon mindestens 2 Jahre unmittelbar und ununterbrochen vor der Einbürgerung
  • nach Bürgerrechtsgesetzgebung verlangte Sprachkompetenzen in deutsch
  • Eingliederung in die schweizerischen Verhältnisse
  • Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen
  • Beachten der schweizerischen Rechtsordnung
  • keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz

Anlaufstelle

Das Sekretariat Einbürgerungswesen leitet die administrativen Abläufe, wie die Beratung der Gesuchsteller/innen, den Ablauf des ordentlichen Einbürgerungs-Verfahrens, die Herausgabe der notwendigen Formulare und die Weiterleitung der Akten an die zuständigen Entscheidungsorgane (beim ordentlichen Einbürgerungsverfahren).

Bevor die Einbürgerungsformulare vom Sekretariat Einbürgerungswesen (Zivilstandsamt Appenzell) abgegeben werden, muss der persönliche Lebenslauf (Lebenslauf für schweizerische Gesuchsteller/-innen bzw. für ausländische Gesuchsteller/-innen) vorliegen. Dieses Formular muss vollständig am PC ausgefüllt und beim Sekretariat Einbürgerungswesen eingereicht werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin oder senden Sie uns Ihren Lebenslauf per E-Mail zu (christamaria.koller@jpmd.ai.ch).

Die Aushändigung der Gesuchsformulare und die Informationen über den Ablauf des Verfahrens erfolgen persönlich beim Sekretariat Einbürgerungswesen. Dauer des Verfahrens ca 1,5 Jahre.

Dokumente zur Einbürgerung
Typ Titel Dokumentdatum
Handreichung (Stand: Mai 2023) 30.05.2023
Lebenslauf Ausländer / Ausländerinnen 07.10.2020
Lebenslauf Schweizer / Schweizerinnen 08.10.2020

Von der erleichterten Einbürgerung profitieren können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere ausländische Ehepartner von Schweizern oder Schweizerinnen sowie Kinder eines schweizerischen Elternteils.

Seit Februar 2018 können sich junge Ausländer und Ausländerinnen der dritten Generation, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier gut integriert sind, im erleichterten Verfahren einbürgern lassen.

Für Fragen steht das Sekretariat Einbürgerungswesen gern zur Verfügung.

Anlaufstelle

Formulare für das erleichterte Einbürgerungsverfahren können entweder beim Sekretariat Einbürgerungswesen Appenzell (Zivilstandsamt) bezogen werden, oder direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Für das erleichterte Einbürgerungsverfahren ist ausschliesslich der Bund zuständig. Er führt das gesamte Verfahren durch und ist für den Entscheid zuständig.

Das Gesuch muss beim Staatssekretariat für Migration (SEM), Postfach, 3003 Bern, eingereicht werden. Dauer des Verfahrens cirka ein Jahr. Bitte beachten Sie, dass unvollständig ausgefüllte Formulare umgehend zurückgesendet werden.

Gesetzliche Grundlagen

Zuständige Stelle

Zivilstandsamt

Telefon +41 71 788 95 85

Ansprechperson

Christa-Maria Koller

Zivilstandsamt / Sekretariat Einbürgerung
Telefon: +41 71 788 95 86
E-Mail: christamaria.koller@jpmd.ai.ch
Arbeitstage: Montag, Dienstag und Donnerstagvormittag