Hinterlassenenleistungen
Ehegattenrente
Erfüllt die verwitwete Person die Voraussetzungen, hat sie Anspruch auf eine Ehegattenrente. Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Ehegattenrente sind im Vorsorgereglement aufgelistet. Die Ehegattenrente beträgt beim Tod eines Altersrentners oder einer Altersrentnerin 60% der laufenden Altersrente.
Lebenspartnerrente
Erfüllt die überlebende Lebenspartnerin oder der überlebende Lebenspartner die Voraussetzungen, besteht Anspruch auf eine Lebenspartnerrente in der Höhe der Ehegattenrente. Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Lebenspartnerrente sind im Vorsorgereglement aufgelistet.
Todesfallkapital
Stirbt eine versicherte Person vor dem Bezug einer Altersrente oder als Bezüger einer Invalidenrente, besteht unter Umständen Anspruch auf ein Todesfallkapital. Die Höhe des Todesfallkapitals sowie die Rangordnung der Anspruchsberechtigen ist im Vorsorgereglement ersichtlich.