Altersleistungen
Versicherte Personen, welche das 65. Altersjahr erreichen, haben Anspruch auf eine lebenslängliche Altersrente. Eine vorzeitige Pensionierung ist im Einverständnis mit dem Arbeitgeber zwischen 58 und 65 möglich. Alternativ zur lebenslänglichen Altersrente kann die versicherte Person einmalig auch maximal 100% des BVG-Altersguthaben und 100% des überobligatorischen Sparkapitals bar beziehen. Der Antrag auf Kapitalbezug muss spätestens einen Monat vor Rentenanspruch gestellt werden. Der Vorsorgeausweis enthält eine Hochrechnung der Altersrente.
Bleibt die versicherte Person über das Rücktrittsalter hinaus in einem Arbeitsverhältnis, kann sie die fälligen halben oder ganzen Rentenraten bar beziehen. Die nicht bezogenen Rentenraten werden zurückgestellt und bei der definitiven Beendigung des Arbeitsverhältnisses, spätestens jedoch mit 70, in einem Betrag ausbezahlt.