E guets Neus - Änderungen im Vorsorgereglement per 1. Januar 2024

04.01.2024
Das Vorsorgereglement per 1.1.2024 ist aufgeschaltet.

Wir wünschen allen versicherten Personen, Rentenbeziehenden und Arbeitgebenden auf diesem Weg "e guets Neus". 

Ebenfalls neu ist das Vorsorgereglement. Dieses wurde im Hinblick auf das Inkrafttreten der AHV-Reform (sog. AHV-Reform 21) überarbeitet. Daraus ergaben sich kleinere Anpassungen, ebenso aufgrund neuer Regulatorien und Rechtssprechung. Es ist hier abgelegt.