ES 7-2023: mehrfache Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz und Nötigung; Einsprache gegen Strafbefehl
ES 7-2023: mehrfache Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz und Nötigung; Einsprache gegen StrafbefehlDem Beschuldigten wird einerseits vorgeworfen, bei seiner Scheune resp. seinem Hofladen alkoholische Getränke (Glühwein) an Passanten verkauft zu haben, ohne dazu ein Patent oder eine Bewilligung zu haben. Andererseits wird dem Beschuldigten vorgeworfen, auf seinem Grundstück einen Wanderer auf einem offiziellen, zum fraglichen Zeitpunkt aber nicht beschilderten Wanderweg am Fortgang gehindert, diesen seitlich angerempelt und zu diesem geäussert zu haben, dass der Wanderer nun umkehre oder ob er [der Grundeigentümer] einen Prügel holen solle.https://www.ai.ch/gerichte/bezirksgericht/termine-bezirksgericht/es-7-2023-mehrfache-widerhandlung-gegen-das-gastgewerbegesetz-und-noetigung-einsprache-gegen-strafbefehlhttps://www.ai.ch/logo.png
ES 7-2023: mehrfache Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz und Nötigung; Einsprache gegen Strafbefehl
Dem Beschuldigten wird einerseits vorgeworfen, bei seiner Scheune resp. seinem Hofladen alkoholische Getränke (Glühwein) an Passanten verkauft zu haben, ohne dazu ein Patent oder eine Bewilligung zu haben. Andererseits wird dem Beschuldigten vorgeworfen, auf seinem Grundstück einen Wanderer auf einem offiziellen, zum fraglichen Zeitpunkt aber nicht beschilderten Wanderweg am Fortgang gehindert, diesen seitlich angerempelt und zu diesem geäussert zu haben, dass der Wanderer nun umkehre oder ob er [der Grundeigentümer] einen Prügel holen solle.
ES 7-2023: mehrfache Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz und Nötigung; Einsprache gegen Strafbefehl
Dem Beschuldigten wird einerseits vorgeworfen, bei seiner Scheune resp. seinem Hofladen alkoholische Getränke (Glühwein) an Passanten verkauft zu haben, ohne dazu ein Patent oder eine Bewilligung zu haben. Andererseits wird dem Beschuldigten vorgeworfen, auf seinem Grundstück einen Wanderer auf einem offiziellen, zum fraglichen Zeitpunkt aber nicht beschilderten Wanderweg am Fortgang gehindert, diesen seitlich angerempelt und zu diesem geäussert zu haben, dass der Wanderer nun umkehre oder ob er [der Grundeigentümer] einen Prügel holen solle.